Dieser Stoff wird u.a. aufgrund seiner Inhalationstoxizitt der Verpackungsgruppe I zugeordnet. Nach der Sondervorschrift A4 ist der Transport dieses Stoffes in Passagierflugzeugen verboten, er kann jedoch unter den in dieser Sondervorschrift genannten Bedingungen in Frachtflugzeugen befrdert werden.